Page 21 - uftpost Ausgabe 09 2022-11
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Nachdem die technischen Regeln zur Regenwasserbehandlung im  Trenn-
                                              system viele Jahre hindurch eher wenig konsistent waren,  versucht hier
                                              das neue DWA-/BWK-Arbeitsblatt A 102-2 einen neuen und  konsequenten
                                              Ansatz. Zunächst geht es darum, welche Stoffe überhaupt zur Belastung
                                              beitragen und deshalb vom Gewässer  fernzuhalten sind. Waren diese früher,
                                              etwa im DWA-Merkblatt M 153, überhaupt nicht definiert, so werden
         Großes Regenklärbecken mit Kreuzstrom-Schrägklärern    nun die sehr feinen Sedimente mit Korngrößen kleiner als 63 µm, also
                 zur Steigerung der Sedimentationsleistung  die so genannten Abfiltrierbaren Stoffe AFS63, als die „Schuldigen“
                                              festgemacht. An derart feinem Material lagern sich viele Schadstoffe wie
                                              Schwermetalle bevorzugt an, und – so das Kalkül – wenn man die AFS63
                                              aus dem Regenabfluss herausholt, erwischt man auch die Schadstoffe. Die
                                              gröberen Sedimentfraktionen werden formal gar nicht angesprochen.
                                              Es ist allerdings so, dass Anlagen, die AFS63 entfernen können, automatisch
                                              auch gröbere Fraktionen herausholen.

                                              AFS63: Ganz feines Sediment

                                              Auf welche Weise die AFS63 zu entfernen sind, gibt A 102-2 nicht vor. Es
                                              definiert also keine anzuwendenden Standard-Behandlungsanlagen. Das
                                              Arbeitsblatt fordert (bzw. gestattet es) aber, verschiedene Effekte rechnerisch
                                              zu berücksichtigen:



               Speicherung – bei Regen füllt sich z. B. ein Regenklärbecken. Dessen Volumen (mit den darin suspendierten AFS63)
               wird nach dem Regen meist zu einer Kläranlage entleert und dort gereinigt. Oder man lässt den Beckeninhalt
               einige Stunden abstehen, dekantiert das Klarwasser z. B. durch Öffnen eines Schiebers ins Gewässer und pumpt nur
               die abgesetzten Sedimente zur Kläranlage. In beiden Fällen ergibt das übers Jahr betrachtet eine beträchtliche
               AFS63-Fracht, die im Klärschlamm landet und somit nicht ins Gewässer gelangt.


               Sedimentation – in einem Regenklärbecken oder z. B. auch in einem Schrägklärer setzen sich bei hinreichend
               langsamem Durchströmen auch die AFS63 ab und nur das so mechanisch gereinigte Regenwasser wird ins Gewässer
               geleitet. Die AFS63 werden hingegen nach dem Regen als Schlamm entsorgt.


               Filtration – beispielsweise in einem Bodenfilter werden AFS63 auf dem Filterkörper zurückgehalten und verbleiben
               in der Regel dort, gelangen also ebenfalls nicht ins Gewässer.




                                              A 102-2 geht dann so vor, dass zunächst den an das Trennsystem ange-
                                              schlossenen Oberflächen Verschmutzungspotenziale in Form rechnerischer
                                              Stoffabträge in kg/(ha·a) zugeordnet werden. Eine mäßig stark verschmutzte
                                              Oberfläche, etwa eine Hof- und Verkehrsfläche in Misch-, Gewerbe- und
                                              Industriegebieten mit geringem Kfz-Verkehr (DTV ≤ 2000), hätte z. B. im Mittel
                                              530 kg/(ha·a) AFS63 Stoffabtrag, d. h. pro Jahr würde von 1 ha einer solchen
                                              Fläche 530 kg AFS63 vom Regen abgespült und ohne Regenwasserbehandlung
                                              ins Gewässer gelangen. Pragmatisch wird nun eine gering verschmutzte
                                              Fläche (etwa Dächer in Wohngebieten ohne metallische Eindeckungen) mit
                                              280 kg/(ha·a) angegeben, und das Kernkriterium des A 102-2 ist es nun,
                                              dass dies auch die zulässige Immission ins Gewässer ist.   







                               u f t p ost                                 21   nov2022·09
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