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Was sind überhaupt Patente und Gebrauchsmuster?                                            Foto: iStock.com/Punnarong


                  Ein Patent ist ein gewerbliches Schutz-  licht worden sein. Weiterhin muss in der   Jahre vergehen, und es ist keineswegs so,
                  recht über eine Erfindung, die dem An-  Patentschrift sehr präzise beschrieben   dass jede Anmeldung auch zum Patent
                  melder für eine begrenzte Zeit – maximal   werden, was Gegenstand des Patents sein   wird. Wichtig ist für den Anmelder des-
                  20 Jahre – in einem bestimmten Territo-  soll: die Patentansprüche. Dazu gehören   halb vor dem Gang zum Patentanwalt eine
                  rium den Schutz der Erfindung zuspricht,   auch aussagekräftige Zeichnungen. Es ist   akribische Recherche über den Stand der
                  d. h. niemand darf diese Erfindung nach-  sehr wichtig, dass diese Ansprüche richtig   Technik.
                  bauen und verkaufen. Keinesfalls jedoch   formuliert sind und auch bestimmte for-  Patente kosten relativ viel Geld: das Ho-
                  sagt ein Patent etwas über die Güte des   male Regeln eingehalten sind. Die meisten   norar für den Patentanwalt, amtliche Ge-
                  Produktes aus und sollte auch nicht als   Patente werden daher von erfahrenen   bühren für die Anmeldung und weiterhin
                  Marketinghilfe verwendet werden. Es   Patentanwälten ausgearbeitet.   jedes Jahr eine Jahresgebühr, die über
                  gibt Patente für Deutschland oder für   Zunächst wird das Patent angemeldet und   die Laufzeit jedes Jahr ansteigt. Nur sehr
                  andere einzelne Länder, europäische   dann offengelegt – während dieser Zeit   erfolgreiche Patente werden daher über
                  Patente für den Bereich der EU und   ist es bereits öffentlich; jedermann kann   die maximal möglichen 20 Jahre „durch-
                  schließlich internationale PCT-Patente,   es einsehen (etwa unter depatisnet.de)   gezogen“.
                  die weltweit in bis zu 152 Vertragsstaaten   und auch dagegen einsprechen. Danach   Ein Gebrauchsmuster wird im Unterschied
                  gelten können.                    wird das Patent vom Patentamt durch   zu einem Patent nicht geprüft und ist in
                  Das Schutzrecht ist an einige Bedingungen   professionelle Patentprüfer geprüft und   kürzerer Zeit anzumelden. Freilich besteht
                  geknüpft: Zum einen muss die Erfindung   nach Klärung allfälliger Fragen schließ-  dann für den Inhaber ein größeres Risiko,
                  neu sein, sie darf also noch nirgendwo in   lich erteilt. Zwischen Anmeldung und Er-  dass ein Konkurrent das Gebrauchsmuster
                  dieser Form angewandt oder veröffent-  teilung können dabei durchaus mehrere   erfolgreich anficht.   





                                                    Doch bereits das nächste, DE 27 12 443 von 1977, wurde zum Volltreffer: Es
                                                    stellt das geneigt eingebaute Wirbelventil mit dem  wasserstands gesteuerten
                                                    Wechsel zwischen der Krümmer- und der Wirbelströmung vor.

                                                    Und so ging es weiter. Die Schlagzahl des Erfinders war erstaunlich. Bis heute
                                                    wurden von ihm in Deutschland 23 Anmeldungen für Patente und Gebrauchs-
                                                    muster vorgenommen. Von diesen wurden insgesamt weitere 44 Auslands-
                                                    anmeldungen für Österreich, die Schweiz, Kanada, die USA, Frankreich und die
                                                      Tschechische Republik abgeleitet. Die meisten UFT-Produkte wurden so, auch in
                                                    den Ländern unserer Lizenzpartner, patentrechtlich geschützt.

                                                    Daneben gibt es jedoch auch einige ungewöhnliche Patente. So meldete Hansjörg
                                                    Brombach im Jahr 1980 beispielsweise auch ein Patent DE 29 00 556 über ein
                                                    „Rückhaltebecken, insbesondere in Mischwasserkanalisationen“ an. Er hatte eine
                                                    neuartige Regenbeckenform erfunden, die sich bei aufkommendem und
                                                    abschwellendem Regen selbsttätig von Schlammablagerungen reinigen sollte: das
                                                    Wurfstrahlbecken, wie es im Taubertal in jenen Jahren dann auch einige Male
                                                    gebaut wurde.

                                                    Auch heute noch sind Schutzrechte für UFT eine wichtige Sache. In den letzten
                                                      Jahren wurden von Dr. Gebhard Weiß Patente zur Tauchwand-Überlauf-Garnitur,
                                                    zu zwei Formen des Schrägklärers und zum UFT-Sedimentationsschacht ein -
                                                    gereicht bzw. bereits erteilt, hinzu kommt ein Gebrauchsmuster über das Schwenk-
             Wurfstrahlbecken                       rührwerk – übrigens in all den Jahren über dieselbe Patentanwaltssozietät Ruff,
                   (aus der Patentschrift DE 29 00 556)  Wilhelm, Beier, Dauster & Partner in Stuttgart.   







                                     u f t p ost                                 25   nov2019·03




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