0730 Service und Wartung Hydro-Mechanik SWH
Warum Wartung und Service?
Regenbecken und andere Anlagen zur Regenwasserbehandlung sind teure Investitionen des Steuerzahlers. Ihre zuverlässige Funktion trägt wesentlich zur Reinhaltung unserer Gewässer bei. Bei einem Versagen der maschinellen und elektrotechnischen Ausrüstung kann es zu einer Gewässerverschmutzung mit ordnungs-, straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen kommen.
Um die Funktion der Anlage über lange Zeit sicherzustellen, muss sie regelmäßig und qualifiziert gewartet und gepflegt werden. Ihr Betriebspersonal sollte deshalb nach der Montage von uns in die Funktion der Anlage eingewiesen werden. Zu den von uns gelieferten Geräten gibt es ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen.
Bei komplexen Anlagen oder für den Fall, dass Ihnen kein eigenes Personal mit Spezialqualifikation zur Verfügung steht, bieten wir Ihnen gerne die Durchführung der regelmäßigen Wartung der technischen Ausrüstung an.
Qualifizierte und regelmäßige Wartung erhöht nicht nur die Betriebssicherheit, sondern verlängert auch die Nutzungsdauer und damit den Wert der Anlage. Auf Dauer spart gute Wartung auch gutes Geld.
Instandhaltung: Inspektion, Wartung und Instandsetzung
Grundlagen und Begriffe der Instandhaltung von technischen Anlagen sind in den DIN-Normen 13 306 /1/ und 31 051 /2/ zusammengefasst.
Die Instandhaltung der technischen Ausrüstung von Anlagen zur Regenwasserbehandlung setzt sich aus Inspektion, Wartung und Instandsetzung zusammen, siehe VDMA-Einheitsblatt 24657 und DWA-Arbeitsblätter A 199-1 und A 199-2.
Die Inspektion kann in der Regel gut vom Personal des Betreibers selbst durchgeführt werden. Alle Maßnahmen, die der Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Anlage dienen, sind Inspektionen.
Die Wartung dagegen wird oft sachverständigen Firmen überlassen. Unter den Begriff der Wartung fallen alle Maßnahmen zur „Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der technischen Ausrüstung“, d. h. Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes.
Unter den Begriff der Instandsetzung fallen alle Reparatur-Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes.
Zur Instandsetzung kann auch die Verbesserung einer technischen Anlage gehören, d. h. der Austausch einer defekten Anlagenkomponente gegen eine hochwertigere, neue Komponente, die zu einer Steigerung der Funktionssicherheit und Wirksamkeit führt.
Vorschriften und Gesetze
Im Wassergesetz für Baden-Württemberg steht:
§45 a (1): „Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben.“ und
§45 b (2): „Die Abwasserbeseitigung obliegt den Gemeinden. Sie [...] haben die [...] Regenwasser- und Abwasserbehandlungsanlagen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Sie können sich zur Erfüllung dieser Pflicht Dritter bedienen.“
Die bayerische Eigenüberwachungsverordnung nennt konkrete Mindestintervalle für die Kontrolle. Ausführlich geben das DWA-Arbeitsblatt A 147 und das DWA-Merkblatt M 174 Mindestinspektions- und -wartungsintervalle für die jeweiligen Bauteile und Geräte sowie den erforderlichen Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf an. Übersichtliche Darstellungen der Intervallbereiche für Sichtkontrolle, Funktionsprüfung und Wartung innerhalb der Nutzungsdauer von Ausrüstungsgegenständen bei Regenwasserbehandlungsanlagen sind im VDMA-Einheitsblatt zu finden. Auszüge aus den beiden Regelwerken sind in den Tabellen 1 und 2 zitiert.
Nach VOB Teil B (§13 Nr. 4, Abs. 2) beträgt „für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktions-fähigkeit hat, [...] die Verjährungsfrist für Mängelansprüche [...] zwei Jahre“, wenn der Auftragnehmer keinen Wartungsvertrag erhält. Mit Wartungsvertrag verlängert sich die Verjährungsfrist auf vier Jahre. Darüber hinaus empfiehlt es sich immer, mit uns einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Wartung, Instandsetzung und Service durch UFT
Wir haben Sie bei der Planung der elektrotechnischen Ausrüstung beraten, diese später gefertigt, geliefert und in der Regel auch montiert. Wir sind mit Vorgeschichte, Bauwerk, Geräten, Elektrik, Elektronik und Vorschriften vertraut. Gerne übernehmen wir auch die langfristige Wartung und den Service der Anlage. Wenn Sie dies wünschen, schließen Sie einen Wartungsvertrag mit uns ab.
Unsere Servicetechniker kommen auf Anforderung oder nach Terminvereinbarung im gut ausgerüsteten Werkstattwagen zu Ihnen und sorgen für den sicheren und dauerhaften Betrieb der von uns gelieferten Anlagen.
Im Rahmen von Wartungsverträgen können von uns auch die Aufgaben der Eigenkontrolle, z. B. das jährliche Bilanzieren der Entlastungswassermengen, die Überprüfung der Genauigkeiten, die Nachjustierung und Kalibrierung von Messeinrichtungen und die Betriebsdokumentation übernommen werden.
Wir betreuen schon seit vielen Jahren rund vierhundert Anlagen in ganz Deutschland und können damit auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückblicken.
Wartungsvertrag
In den Verträgen werden alle wichtigen Punkte geregelt, wie Wartungsumfang, -dauer und -häufigkeit, Dokumentation, Kündigung, zusätzliche Wartungstermine und Kosten. Je nach Anlage, Erfordernissen und Wünschen des Kunden wird der Wartungsvertrag jeweils individuell zugeschnitten.