0730 Service and Maintenance Hydro-Mechanics SWH

Why Service and Maintenance?

Stormwater tanks and other stormwater treatment systems are expensive investments paid by taxpayers. Their reliable function contributes significantly to keeping our waters clean. Failure of mechanical and electrical equipment can lead to water pollution with regulatory, criminal and liability consequences.

In order to ensure the function of the system over a long period of time, it must be maintained regularly and professionally. For complex plants we offer maintenance of technical equipment.

Qualified and regular maintenance not only increases operational reliability, but also extends the service life and thus the value of the system. In the long run, good maintenance also saves good money.

Comprehensive service: Inspection, maintenance and repair

Maintenance of the technical equipment of rainwater treatment plants consists of inspection, maintenance and repair in accordance with VDMA Standard Sheet 24657 (2013).The inspection can usually be carried out by the operator‘s own personnel. All measures that serve to determine and assess the actual condition of the plant are inspections.Maintenance, on the other hand, is often left to expert companies. The term maintenance covers all measures to ‘delay the dismantling of the existing wear stock of technical equipment‘, i.e. measures to maintain the target condition.The term repair includes all repair measures to restore the target condition. Repair can also include the improvement of a technical system, i.e. the replacement of a defective system component with a new component of higher quality, which leads to an increase in functional reliability and effectiveness.

Vorschriften und Gesetze

Im Wassergesetz für Baden-Württemberg steht:

§45 a (1): „Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben.“ und

§45 b (2): „Die Abwasserbeseitigung obliegt den Gemeinden. Sie [...] haben die [...] Regenwasser- und Abwasserbehandlungsanlagen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Sie können sich zur Erfüllung dieser Pflicht Dritter bedienen.“

Die bayerische Eigenüberwachungsverordnung nennt konkrete Mindestintervalle für die Kontrolle. Ausführlich geben das DWA-Arbeitsblatt A 147 und das DWA-Merkblatt M 174 Mindestinspektions- und -wartungsintervalle für die jeweiligen Bauteile und Geräte sowie den erforderlichen Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf an. Übersichtliche Darstellungen der Intervallbereiche für Sichtkontrolle, Funktionsprüfung und Wartung innerhalb der Nutzungsdauer von Ausrüstungsgegenständen bei Regenwasserbehandlungsanlagen sind im VDMA-Einheitsblatt zu finden. Auszüge aus den beiden Regelwerken sind in den Tabellen 1 und 2 zitiert. 

Nach VOB Teil B (§13 Nr. 4, Abs. 2) beträgt „für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktions-fähigkeit hat, [...] die Verjährungsfrist für Mängelansprüche [...] zwei Jahre“, wenn der Auftragnehmer keinen Wartungsvertrag erhält. Mit Wartungsvertrag verlängert sich die Verjährungsfrist auf vier Jahre. Darüber hinaus empfiehlt es sich immer, mit uns einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Wartung, Instandsetzung und Service durch UFT

Wir haben Sie bei der Planung der elektrotechnischen Ausrüs tung beraten, diese später gefertigt, geliefert und in der Regel auch montiert. Wir sind mit Vorgeschichte, Bauwerk, Geräten, Elektrik, Elektronik und Vorschriften vertraut. Gerne übernehmen wir auch die langfristige Wartung und den Service der Anlage. Wenn Sie dies wünschen, schließen Sie einen Wartungsvertrag mit uns ab.

Unsere Servicetechniker kommen auf Anforderung oder nach Terminvereinbarung im gut ausgerüsteten Werkstattwagen zu Ihnen und sorgen für den sicheren und dauerhaften Betrieb der von uns gelieferten Anlagen.

Im Rahmen von Wartungsverträgen können von uns auch die Aufgaben der Eigenkontrolle, z. B. das jährliche Bilanzieren der Entlastungswassermengen, die Überprüfung der Genauigkeiten, die Nachjustierung und Kalibrierung von Messeinrichtungen und die Betriebsdokumentation übernommen werden.

Wir betreuen schon seit vielen Jahren rund vierhundert Anlagen in ganz Deutschland und können damit auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückblicken.

Wartungsvertrag

In den Verträgen werden alle wichtigen Punkte geregelt, wie Wartungsumfang, -dauer und -häufigkeit, Dokumentation, Kündigung, zusätzliche Wartungstermine und Kosten. Je nach Anlage, Erfordernissen und Wünschen des Kunden wird der Wartungsvertrag jeweils individuell zugeschnitten.